Sondereigentumsverwaltung
Zur Sondereigentumsverwaltung gehört sowohl das Wohnungseigentum (z. B. Eigentumswohnung), als auch das Teileigentum (z. B. Büro-, Geschäfts- oder Praxiseinheiten).
Die Befugnisse und Zuständigkeiten des WEG-Verwalters hören, salopp formuliert, an der Wohnungstüre auf, sofern kein Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Hier sind Sie als Eigentümer in der Pflicht und müssen sich selbst um die Belange des Mieters oder der Mietsache bemühen. Jedoch kann und möchte sich nicht jeder Eigentümer selbst um die Verwaltung seiner Immobilie kümmern.
Wir von der Hausverwaltung Emmer übernehmen gerne für Sie die Begründung, Durchführung und Abwicklung Ihrer Mietverhältnisse, die juristische Betreuung (soweit diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter betreffen und soweit diese gesetzlich zulässig ist), die Finanz- und Vermögensverwaltung und die technische Verwaltung Ihres Sondereigentums.
Hausverwaltung Emmer
Telefon: 0 81 71 - 99 70 316
Fax: 0 81 71 - 99 70 318
Mail: info@hv-emmer.de
Web: www.hv-emmer.de
Kontaktieren Sie uns
Gerne beraten wir Sie umfassend, individuell und unverbindlich.
Kontaktieren Sie uns bitte einfach